Das Schul-ABC für Eltern

Hier finden Sie Informationen zu Fragen, die oft gestellt werden.

Wenn Sie selber Fragen haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail – wir werden versuchen, an dieser Stelle Antworten zu geben.

Ausleihverfahren für Lernmittel
Betreuung
Bürozeiten
Eingangsstufe
Entschuldigung
Feiertage
Ferienzeiten 2017-2024
Glatteis
Kopfläuse
Pausenzeiten
Schulbuchverleih
Schulweg
Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsbedingungen
Unterrichtsbefreiung
Unterrichtszeiten
Verlässliche Grundschule
Versicherung

Ausleihverfahren für Schulbücher

In Niedersachsen gibt es seit dem 1. August 2004 keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können aber zukünftig die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Die Ausgestaltung des Ausleihverfahrens richtet sich nach den Beschlüssen der Gesamtkonferenz. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.

Welche Lernmittel Sie jeweils ausleihen können, wird Ihnen frühzeitig bekannt gegeben; dabei werden wie bisher schon benutzte, aber auch neue Lernmittel ausgeliehen. Auf einer Liste werden dann die Ladenpreise und das von unserer Schule für die Ausleihe erhobene Entgelt angegeben (An allen Nordhorner Grundschulen wird eine Leihgebühr in Höhe von ca. 30 % des Neupreises erhoben!). Damit können Sie in Ruhe vergleichen und dann entscheiden, ob Sie von dem Angebot Gebrauch machen wollen. Welche Lernmittel von Ihnen selbst zu beschaffen sind, ist auf einer weiteren Liste zusammengestellt.

Leistungsberechtigte nach dem Bundessozialhilfegesetz und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie nach dem Sozialgesetzbuch, Achtes Buch – Heim- und Pflegekinder –, sind von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Falls Sie zu diesem Personenkreis gehören und an dem Ausleihverfahren teilnehmen wollen, müssen Sie Ihre Berechtigung durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch Bescheinigung des Leistungsträgers nachweisen.

Familien mit 3 oder mehr schulpflichtigen Kindern können die Bücher zu einem Preis von 80 % des normalen Mietpreises ausleihen.

Bitte denken Sie daran: Nicht alle Bücher, die von uns ausgeliehen werden, sind neu. Unter Umständen erhält Ihr Kind deshalb auch ein älteres Buch, wenn Sie an der Ausleihe teilnehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, die ausgeliehenen Lehrmittel pfleglich zu behandeln und zu dem von der Schule festgesetzten Zeitpunkt in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Die Erziehungsberechtigten haben dies im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht zu überwachen. Verloren gegangene oder beschädigte Lernmittel sind zu ersetzen. Wir empfehlen deshalb dringend, alle ausgeliehenen Bücher mit einem Umschlag zu versehen.

Entschuldigungen und Unterrichtsbefreiung

Sollte Ihr Kind krank werden oder aus anderen Gründen nicht am Unterricht teilnehmen können, erwarten wir eine schriftliche (auch e-Mail) oder telefonische Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten bis 7.55 Uhr.

Anfragen durch die Kinder auf Befreiung vom Unterricht (z.B. Arztbesuch, Familienfeiern, Kuren. Sport, Schwimmen, etc ) können von uns nicht akzeptiert werden.

Unterrichtsfreie Tage

Gesetzliche Feiertage sind in Niedersachsen: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, der 1.Mai, Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, der 3. Oktober, 1. und 2. Weihnachtstag.

Ferientermine und Einschulungstermine für die Schuljahre bis 2017/24

bitte hier anklicken!

Beendigung des Unterrichts am letzten Schultag vor den Ferien:

Am letzten Tag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres schließt der Unterricht nach der letzten planmäßigen Unterrichtsstunde. Auch die Ganztagsbetreuung findet statt.

Am letzten Schultag vor den Sommerferien und am letzten Schultag vor den Halbjahresferien (Zeugnisausgabe) ist Unterrichtsschluss nach der 3. Unterrichtsstunde. Auch die Ganztagsbetreuung entfällt.

Unterrichtsausfall bei besonderen Wetterbedingungen

Unsere Regelungen bei Unterrichtsausfall durch extreme Wetterbedingungen:

Die Entscheidung über Unterrichtsausfall bei Glatteis trifft der Landkreis. Er ist dafür verantwortlich, diese Meldung über die Radiosender zu verbreiten. Auf der Homepage des Landkreises ist auch eine Anmeldung zur automatischen Benachrichtigung bei Unterrichtsausfall durch SMS möglich. Der Landkreis informeirt DSie auch über seine App „LGB!“ über die aktuelle Lage. Sie finden Sie im Appstore bzw. im Play Store,.

Natürlich ist eine Aufsicht für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet, die trotz des Unterrichtsausfalls zur Schule gekommen sind. Das gilt auch für den Ganztagsbereich.

Sollten Sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsbedingungen befürchten, können Sie Ihr/e Kind/er zu Hause behalten. Wenn kein allgemeiner Schulausfall gemeldet ist, reicht eine kurze schriftliche oder telefonische Entschuldigung.

Unsere Regelungen bei hohen Temperaturen:

Sollte die Höhe die Temperaturen im Laufe des Vormittags in den Klassenräumen eine sinnvolle Unterrichtsarbeit unmöglich machen, passen wir die Anforderungen an die Kinder an. Ein vorzeitiges Nach-Hause-schicken der Kinder („Hitzefrei“) gibt es nicht. Allerdings gilt auch hier, dass Eltern in extremen Situationen entscheiden können, ihr Kind vorzeitig abzuholen.

Kopfläuse

Befall durch Kopfläuse gilt laut Infektionsschutzgesetz nicht als Krankheit. Ebenso sind sie kein Zeichen mangelnder Hygiene oder Sauberkeit.

In der Grundschule und im Kindergarten werden erfahrungsgemäß Kinder häufiger von Läusen befallen, während ältere Kinder ein anderes Körpergefühl entwickeln und keinesfalls Läuse akzeptieren.

Die Übertragung erfolgt durch dichten Kopfkontakt oder durch Kopfbedeckungen, die nebeneinander hängen (Jacken, Anoraks, Mützen). In den Herbst- und Wintermonaten häufen sich die Fälle, da der Erstbefall oft durch Freizeitaktivitäten in den Ferienfreizeiten erfolgte.

Ich weise auf die Verantwortung der Erziehungsberechtigten hin, dafür Sorge zu tragen, dass die Kinder ohne Nissen bzw. Läuse das Schulgebäude betreten. Sollte ein Befall vorliegen, bleiben die Kinder zu Hause, bis eine entsprechende ärztliche Bescheinung vorliegt. Daraus muss hervorgehen, dass das betroffene Kind ohne Läusebefall ist und es somit die Schule besuchen darf.

Bitte beachten Sie die vom Gesundheitsamt ausgeteilten Broschüren zu Maßnahmen bei Kopflausbefall.

Das Gesundheitsamt verweist in dem Zusammenhang auf die Schwierigkeit einer sicheren Diagnose und bietet den Eltern an, ihr Kind einem Arzt des Gesundheitsamtes vorzustellen. Dort sind Experten, die über viel Erfahrung im Erkennen von Nissen (abgelegte Eier von Läusen) verfügen.

Verlässliche Grundschule

Die Altendorfer Grundschule ist wie alle niedersächsischen Grundschulen verlässlich. Das bedeutet:

Der Unterricht beginnt morgens um 8 Uhr und endet für die Schülerinnen und Schüler der Eingangsstufenklassen um 12 Uhr, für die Schülerinnen und Schüler der 3. und 4. Klassen um 13 Uhr.

In dieser Zeit werden alle Schülerinnen und Schüler verlässlich in der Schule betreut, auch wenn Lehrerinnen oder Lehrer krank sind, Fortbildungen oder andere Veranstaltungen besuchen.

Die Kinder der Eingangsstufenklassen können auf Antrag der Eltern die Zeit von 12 Uhr bis 13 Uhr in unserer kostenlosen Randstundenbetreuung verbringen. Sie werden von qualifizierten Mitarbeiterinnen betreut. In unserem eigens dafür eingerichteten Raum können die Kinder spielen, malen, basteln etc.

Die Anmeldung zur Betreuung kann jeweils zum Schulhalbjahr (1.8. oder 1.2. eines Jahres) erfolgen.

Wenn Sie Ihr Kind angemeldet haben, so besteht für Ihr Kind Anwesenheitspflicht an den von Ihnen gewählen Tagen von 12.00 bis 13.00 Uhr. Ein frühzeitiges Verlassen ist aus Gründen der Aufsicht und der Personalplanung nicht möglich. Sollte Ihr Kind aus dringenden Gründen einmal nicht an der Betreuung teilnehmen können, so lassen Sie der Betreuungskraft Ihres Kindes rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung zukommen.

Sie können die Mitarbeiterinnen der Randstundenbetreuung zwischen 12 und 13 Uhr erreichen unter der Telefonnummer: 37051

Versicherung

Ihr Kind ist mit der Einschulung unfallversichert. Dies gilt für Unfälle im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und während schulischer Pflichtveranstaltungen. Nur der direkte Schulweg ist versichert. Nicht versichert sind Umwege (auf dem Schulweg) und privater Aufenthalt auf dem Schulgelände. Für Eltern besteht eine Unfallmeldepflicht!

Wenn Ihr Kind sich beispielsweise auf dem Schulweg verletzt hat oder sich am Vormittag eine Verletzung zugezogen hat, die erst am Nachmittag einen Arztbesuch erforderlich macht, muss dieser Vorgang der Schule (am besten im Sekretariat) umgehend gemeldet werden.

Versicherungsschutz Schulweg unter 1 km

Fahrräder von Kindern, deren Schulweg unter einem Kilometer liegt, sind nur dann versichert, wenn das Kind das Fahrrad in Ausnahmesituationen benutzt, wie zum Beispiel bei Schwimmunterricht in der ersten bzw. letzten Unterrichtsstunde, wenn kein Bus eingesetzt wird oder bei Klassenfahrten mit Fahrrädern!

Die Kinder dürfen natürlich mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Die Fahrräder sind dann aber nicht über die Schule versichert.

Kinder die eine Busfahrkarte besitzen, dürfen dann mit dem Fahrrad kommen, wenn der Unterricht ausnahmsweise früher zuende ist Nur dann sind die Fahrräder versichert!