Verbunden mit der Einführung der „Eigenverantwortlichen Schule“ in Niedersachsen ist die Bildung des sog. Schulvorstandes. Aufgabe des neuen Gremiums ist es, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen.
Der Schulvorstand entscheidet u. a. über
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume
- den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation
- die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Schulpartnerschaften,
- Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen
- Grundsätze für
- die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
- die Durchführung von Projektwochen,
- die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule.
Die Mitglieder des Schulvorstandes der Altendorfer Grundschule finden Sie hier.